5. Vorsicht: kein falsches um zu!
Infinitive mit
um ... zu oder
ohne ... zu können nur benutzt werden, wenn das logische Subjekt des Infinitivs mit dem Subjekt des Satzes selbst identisch ist. Das klingt ein bisschen kompliziert – ist es aber eigentlich gar nicht. Merken Sie sich einfach Folgendes:
Sie dürfen
um ... zu nur
dann verwenden, wenn Sie eine Absicht ausdrücken wollen – und das Subjekt
des Hauptsatzes muss diese Absicht hegen!
Folgender Satz zum Beispiel wäre, streng
genommen, falsch: "Robert Blum eilte nach Wien, um dort bald darauf erschossen zu werden." Warum
hier etwas nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand: Niemand eilt irgendwohin mit der bewussten Absicht, sich dort erschießen zu lassen (na ja,
jedenfalls meistens nicht...).
Wenn Sie unsicher sind, können Sie
ja "die Probe machen"
– wie bei Matheaufgaben!
Formulieren Sie den mit
um ... zu konstruierten Nebensatz neu.
Versuchen Sie das mit einer Konjunktion (denn, da, weil,...) und der entsprechend konjugierten Form eines Verbs wie
wollen, mögen oder
vorhaben; solche Verben, Verben der Absicht eben, sind die beste Möglichkeit, eine Aussage daraufhin zu prüfen, ob sie auch wirklich die Absicht des Subjekts aus dem Hauptsatz ausdrückt.
Beispiel: "Ich gehe in die Stadt, um einzukaufen." Stimmt dieser Satz? Ja, er stimmt! Machen Sie die Probe, dann sehen Sie es:
"Ich gehe in die Stadt, denn ich
will einkaufen." oder: "Ich gehe in die Stadt,
weil ich einkaufen
möchte."
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